Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
seit dem 29. April steht uns die elektronische Patientenakte zur Verfügung (ePa). Nach einer internen Schulung werden wir die Akte zum 19. Mai 2025 in unserer Praxissoftware aktivieren.
Ab dem 01. Oktober 2025 sind wir als Praxis gesetzlich verpflichtet die ePA zu benutzen. Wir möchten die Vorlaufzeit nutzen um die Arbeit mit der elektronischen Akte bestmöglich in den Praxisalltag zu integrieren. Aus diesen Gründen werden wir zunächst unsere Leserechte an der Akte nutzen. Wir werden zunächst keinen regelhaften Upload von Daten in die Akte vornehmen.
Nachdem viele Fragen und Unsicherheiten bezüglich der Akte bestehen, möchten wir hier einige Hinweise zur ePa geben:
Was ist die ePa eigentlich?
Die ePa ist eine digitale Befundsammlung Ihrer Patientendaten. Man kann sich die ePa dabei wie ein elektronisches Nachschlagewerk vorstellen. Die ePa gehört dem Patienten, der Patient entscheidet grundsätzlich über die Verwendung seiner epA. Die Pflege der eigenen ePA soll per Krankenkassen App möglich sein: So besteht die grundsätzliche Möglichkeit der ePA zu widersprechen, oder aber einzelne Befunde zur verstecken oder zu löschen.
Die ePa ersetzt nicht den direkten Austausch zwischen Ihrem Hausarzt und dem Facharzt: So werden Arzbriefe weiterhin elektronsisch oder per Post vom Facharzt an uns übermittelt.
Wie geht die Praxis Dres. Haas mit meiner ePa um?
Haben Sie der Verwendung Ihrer ePa nicht widersprochen, gewähren Sie uns mit dem Einlesen Ihrer Versicherungskarte 3 Monate Zugriff auf Ihre Akte (Leserechte und Schreibrechte). Wir werden dann zunächst vorwiegend von unseren Leserechten Gebrauch machen und keine Datensätze ohne Rücksprache einstellen. Auf Ihren Wunsch werden wir im Einzelfall Befunde einstellen, die in unserer Praxis erhoben wurden. Wir werden keine Befüllung der Akte mit bestehenden Facharztbefunden o.ä. vornehmen.
Was ändert sich zum 1. Oktober 2025?
Nach heutigem Stand sind wir ab 01.10.2025 gesetzlich verpflichtet Befundberichte und Labordaten in die ePA hochzuladen. Aktennotizen wie wir sie im hausärztlichen Alltag vorwiegend erstellen werden nicht eingepflegt. Unter einem Befundbericht versteht der Gesetzgeber den klassischen Brief vom Facharzt. Nach aktuellem Kenntnisstand müssen Hausärzte in erster Linie Labordaten wie zum Beispiel Blutuntersuchungen verpflichtend in die Akte einpflegen.
Wie werde ich von der Praxis Dres. Haas über die ePa aufgeklärt?
Sie finden ab 19. Mai im Wartezimmer, Flur und im Eingangsbereich Aushänge, die Sie über die Verwendung der epA aufklären. Im Falle von hochsensiblen medizinsichen Daten wie zum Beispiel genetische Untersuchungen oder sexuell übertragbare Infektionskrankheiten findet eine schriftliche Aufklärung statt.
Okay, verstehe. Aber ich will das wirklich nicht haben!
Bitte formulieren Sie Ihren Widerspruch zeitnah an Ihre Krankenkasse. Diese wird Ihre persönliche ePa sperren. Eine Sperrung durch unsere Praxis ist nicht möglich!